Der folgende Absatz im Kapitel über die Wildtiere in der Stadt gehört eigentlich zum Themengebiet des AK Umwelt, da Artenschutz Thema der Naturschutzbehörde ist und nicht in den Aufgabenbereich des Veterinäramts fällt.
"Wir fordern den konsequenten Schutz gebäudebewohnender Tierarten beim Verwaltungshandeln. Die Naturschutzbehörde muss sicherstellen, dass unsanierte Gebäude auf Vorkommen wildlebender Tiere wie Fledermäuse, Mauersegler oder Haussperlinge untersucht werden, bevor mit Baumaßnahmen begonnen wird. Diese Untersuchungen und Kompensationsmaßnahmen müssen von Umweltverbänden und Gutachterbüros begleitet werden. Damit in der Stadt Leipzig durch rasanten Flächenverbrauch der gesetzlich vorgeschriebene Lebensstättenschutz heimischer
Wildtiere gewährleistet bleibt, fordern wir, dass jede zu bebauende Grünfläche oder Brache auf das Vorkommen geschützter Wildtiere untersucht wird. Kompensationsmaßnahmen müssen in räumlicher Nähe und funktional umgesetzt werden."
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